Die Aufgabe der Medien für eine funktionierende Demokratie
Unsere Vision: Die liberale Demokratie lebt von der Teilhabe
ihrer Bürger. Der Zugang zu Informationen ist dafür eine wichtige
Vorraussetzung. Rundfunk, Fernsehen, Druckmedien und das Internet
übernehmen im Zeitalter der Massenkommunikation die Rolle des
zentralen Mittlers zwischen Politik und Bürgern. Medien übermitteln
als eine tragende Säule unserer Gesellschaft Informationen und
Nachrichten. Sie ermöglichen, beobachten und kontrollieren als so
genannte vierte Gewalt die Politik.
Die Doppelnatur der Medien: Zwischen politischem Auftrag und
ökonomischem Interesse
Medien zeichnen sich in funktionierenden Demokratien durch ihre
Doppelnatur aus: Auf der einen Seite obliegt ihnen eine zentrale
Aufgabe im politischen System, auf der anderen Seite verfolgen Ihre
Eigentümer und Produzenten wirtschaftliche Interessen. Dabei ist
die Abgrenzung der Medien in ihrer primären Zielsetzung für das
Ableiten ihrer Stellung und ihrer Rechte von großer Bedeutung.
Aufgrund seines Auftrags ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
erster Linie Bildungs- und Informationsträger, der lediglich
nachgeordnet ökonomische Ziele verfolgt. Private Medien nehmen
ebenfalls den kulturellen und politischen Auftrag wahr, verfolgen
jedoch in erster Linie wirtschaftliche Ziele.
Im Gegensatz zu den Bundesverfassungsrichtern sind die Jungen
Liberalen der Überzeugung, dass auch private Anbieter Teile der
Grundversorgung wahrnehmen können. Aufgabe des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist somit, die Grundversorgung
ergänzend zum Angebot der privaten sicherzustellen. Sollte dazu
eine Konkretisierung des Grundgesetzes nötig sein, begrüßen die
Jungen Liberalen eine solche Änderung.
Das Medienrecht: Bündeln und vereinfachen
Zur Wahrung ihrer Objektivität benötigen Medien Freiheit -
insbesondere die strukturelle und rechtlich garantierte Freiheit
vor politischer Einflussnahme. Die Jungen Liberalen stehen auch
hier für weitestgehende Freiheit, erkennen jedoch auch die
Notwendigkeit einer Medienaufsicht an. Diese muss einen
Handlungsrahmen definieren, in dem die Medien ihre Freiheit nicht
nur nutzen dürfen, sondern auch faktisch nutzen können.
Die Konvergenz der verschiedenen Medien muss sich auch in der
Gesetzgebung widerspiegeln. Nicht nur zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit der Aufsichtsvorschriften, fordern die Jungen
Liberalen daher die Bündelung der bundesgesetzlichen Normen in
einem einheitlichen Mediengesetzbuch. Die landesgesetzlichen
Bestimmungen sollen künftig nicht mehr von den
Landesmedienanstalten selbst überwacht werden, sondern von einer
von dieser zu gründenden Bundesmedienanstalt der Länder.
Freie Programmgestaltung statt Quotierung von Inhalten
Die Jungen Liberalen lehnen staatlich verordnete inhaltliche
Quoten ab. So widerspricht eine Quote, deutschsprachige Titel
beziehungsweise in Deutschland produzierte Lieder in das Programm
von Radiosendern nehmen zu müssen, der Programmfreiheit der Sender.
Ebenso lehnen die JuLis Forderungen nach einer Kino-Zwangsabgabe
zur Förderung des deutschen Films ab. Den Evangelischen Kirchen,
der Katholischen Kirchen den jüdischen Gemeinden und den
Bundesländern muss künftig keine Sendezeit seitens der privaten
Anbieter eingeräumt werden.
Neue Medien und das Urheberrecht: Neue Freiheiten und Schutz
des geistigen Eigentums
Gerade Internet und neue Medien haben die Möglichkeiten zur
Teilhabe an Politik und Gesellschaft verbessert: Noch nie war es so
einfach sich so schnell und so umfassend zu informieren wie heute.
Es sind hohe Geschwindigkeit, ständige Verfügbarkeit und einfache
Kopierbarkeit der Informationen und Daten, die jedoch auch neue
Fragen aufwerfen.
Die Jungen Liberalen sprechen sich klar für den Schutz geistigen
Eigentums auch im digitalen Bereich aus. Das im Urheberrecht
verankerte Recht des Verbrauchers auf eine Privatkopie erworbener
Medieninhalte darf nicht angetastet werden. Vielmehr sind
technische Kopierschutzmaßnahmen, die eine Vervielfältigung
unterbinden sollen, im Sinne des Verbraucherschutzes abzulehnen.
Transparenz, offene Schnittstellen und Datenformate sind in diesem
Sinne dienlich. Die Bereitstellung und Nutzung von urheberrechtlich
geschützten Inhalten in Tauschbörsen geht über das Recht der
Privatkopie hinaus und ist daher bei geschützten Werken unzulässig.
Strickt abzulehnen ist der rechtsstaatswidrige Auskunftsanspruch
Privater gegenüber Internet-Service-Provider zur Herausgabe von
Nutzerdaten.
Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des
Kopierschutzumgehungsverbotes. Eine so genannte staatliche
Kulturflatrate, durch die nach Zahlung eines Pauschalbetrags alle
Lizenzansprüche abgegolten wären, lehnen die Jungen Liberalen
entschieden ab.
Rechte, Pflichten und Freiheiten von Journalisten
Unsere Vision: Damit Journalisten Ihrer Aufgabe zur
qualifizierten Recherche nachkommen können, brauchen Sie besondere
Rechte. Die Gewährleistung qualitativen und unhabhängigen
Journalismus kann jedoch weitgehend nur durch Selbstverpflichtungen
sichergestellt werden.
Die Jungen Liberalen bekennen sich zu den im Grundgesetz
verankerten Freiheiten der Presse, der Meinung und der
Berichterstattung. Sie garantieren gemeinsam mit den Pressegesetzen
den Rahmen für journalistische Arbeit: Unabhängiger Journalismus,
Sorgfaltspflicht und Redaktionsgeheimnis sind im Zuge einer für
jeden offenen Medienlandschaft wichtiger denn je. Das jedermann
offen stehende Recht auf Gegendarstellung - insbesondere in den
neuen Medien - ist wichtig für einen fairen Diskurs in der
Demokratie.
Rechte des Journalisten
Aufgrund der in Deutschland mehr und mehr eingeengten
Pressefreiheit fordern die Jungen Liberalen einen besseren Schutz
der Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit. Journalisten müssen
ohne Angst vor Überwachung, Bespitzelung und Durchsuchung ihrer
Tätigkeit nachgehen können. Auch beim Informantenschutz sehen die
Jungen Liberalen Handlungsbedarf. Informanten müssen durch
Journalisten geschützt werden können.
Der besondere Schutz der Freiheit und Unabhängigkeit wurde durch
das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont. Zur
Gewährleistung eines konsequenten Schutzes von Journalisten, von
denen viele als freie Journalisten arbeiten, werden neben
Redaktionen auch die Wohnräume der Journalisten geschützt. Die
Beschlagnahmung bei Journalisten muss auf die unmittelbare Abwehr
von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter wie Leib und Leben und zur
Strafverfolgung für erhebliche Straftaten begrenzt werden. Der
Richtervorbehalt gilt damit zwingend für alle Anordnungen einer
Beschlagnahme von Unterlagen bei Journalisten im Rahmen einer
Strafverfolgung. Der Journalismus darf nicht zum Instrument des
Staates zur Nachrichtengewinnung in nachrichtendienstlichen
Angelegenheiten werden. Die Unterscheidung zwischen Journalisten,
die in Redaktionsräumen arbeiten, und freien Journalisten, die
ihrer Tätigkeit von ihrer Wohnung aus nachgehen, entfällt.
Pflichten des Journalisten
Neben den Rechten der Journalisten sind auch die Rechte Dritter
zu schützen. Die Bezeichnung des Journalisten ist in Deutschland
nicht geschützt. Qualitativer hochwertiger Journalismus zeichnet
sich durch handwerkliche Fähigkeiten aus, saubere und ehrliche
Recherche und faktentreue Berichterstattung. Dies kann jedoch nur
durch Selbstkontrolle der Journalisten in Form von Ehrenkodizes und
Selbstverpflichtungen gewährleistet werden. Ein staatlich
verordnetes Qualitätsmanagement käme Zensur gleich.
Angesichts eines zunehmenden Sensationsjournalismus und einer
Vermischung von redaktionellen Inhalten und wirtschaftlichen
Interessen muss sich der Presserat allerdings die Frage stellen, ob
die bisherigen Sanktionsmechanismen im Rahmen der freiwilligen
Selbstkontrolle noch zeitgemäß und zielführend sind. Eine
Umstrukturierung und Erweiterung des Presserats zu einem Medienrat,
der alle Medien repräsentiert, ist anzustreben. Der Medienrat
bildet Untersektionen zu den verschiedenen Medien, die von
Vertretern der Medien besetzt sind.
Jugendschutz
Ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument ist der Jugendschutz.
Junge Menschen sollen vor gefährdenden Inhalten und deren
Verbreitung geschützt werden. Ausdehnung und Diversifikation der
Medienlandschaft sowie neue Quellen wie das Internet haben
allerdings zur Folge, dass jugendgefährdende Inhalte schneller und
einfacher zugänglicher werden.
Die Kontrolle des Umgangs von Kindern und Jugendlichen mit
modernen Medien ist elementarer Bestandteil der Fürsorgepflicht der
Eltern. Eltern muss es mittels geeigneter Kennzeichnungen und
beispielsweise zeitlicher Sendebeschränkungen oder Alterskontrollen
möglich sein, den Medienkonsum ihrer Kinder mit vertretbarem
Aufwand zu kontrollieren, ohne dazu die Mediennutzung der Kinder
unnötig einschränken zu müssen. Für eine im Einzelfall fundierte
Entscheidung ist allerdings die Medienkompetenz der Eltern selbst
die Grundlage. Im Bereich der Computerspiele ist hier
beispielsweise über geeignetes Informationsmaterial für Eltern
durch die Politik dringend notwendige Elternaufklärung zu
betreiben.
Andererseits ist in Zukunft nach Ansicht der Jungen Liberalen
neben den notwendigen restriktiven Maßnahmen des Jugendschutzes
verstärkt auf die Medienkompetenz junger Menschen zu setzen. Sie
sollen durch schulische Angebote in die Lage versetzt werden, in
der Tradition mündiger, aufgeklärter und selbstbestimmter Bürger
angebotene Inhalte zu analysieren und einzuordnen. Die Schaffung
eines eigenen Faches Medienkompetenz lehnen wir jedoch ab, da wir
dies als Querschnittsaufgabe aller Unterrichtsbereiche bewerten.
Zusätzlich betonen wird die Verantwortung der Freiwilligen
Selbstkontrolle (FSK). Effektiver Jugendschutz kann nicht gegen,
sondern nur mit den Inhaltsanbietern erreicht werden.
Mit zunehmender internationaler Vernetzung und Zugänglichkeit
von Inhalten werden nationale und rechtliche Vorschriften für den
Jugendschutz zunehmend wirkungslos, da sie jederzeit leicht
umgangen werden können.
Den Chancen des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Medien
wie dem Internet steht damit ein Risiko gegenüber, das für die
Erziehungsberechtigten kaum verantwortbar ist. Statt dieser
bürokratischen Versuche des Negativausschlusses (Effektiv einer
Blacklist , Altersüberprüfungen etc.) von Inhalten halten wir es
für sinnvoll, ein System auf Basis einer Selbsteinschätzung zu
etablieren, dass es Eltern ermöglicht, ihren Kindern den Zugang
beispielsweise unter der Voraussetzung einer positiven Bewertung
der Inhalte zu ermöglichen. Solche Systeme sind ohne staatliche
Bürokratie möglich, wie das bereits für das Internet bestehende
System ICRA beispielsweise beweist, sind die bessere Alternative
und sollten staatlich unterstützt. Die Jungen Liberalen bewerten
den freien Zugang an dieser Stelle höher als den Schutz der
Jugend.
Freiheiten für private Anbieter in allen Medien schaffen
Unsere Vision: Den privaten Anbietern muss künftig mehr
Freiraum für ihre Programm- und Mediengestaltung gelassen werden.
Transparenz sichert in vielen Bereichen den Verbraucherschutz
effektiver als restriktive Regelungen.
Unternehmerische Entscheidungen und Wettbewerb stehen dem
Auftrag privater Anbieter nicht entgegen. Video-On-Demand,
Peer-To-Peer-Angebote und die Möglichkeit Programme zeitversetzt
mittels eines digitalen Festplattenrekorders anzusehen, verstärkt
den Einfluss des Zuschauers und drängt den des Programm- oder
Diensteanbieters zurück. Daran muss sich die Regulierungsdichte
orientieren: Je mehr Kontrolle der Zuschauer über die Mediennutzung
hat, desto geringer muss die Regelungsdichte ausfallen.
Die Jungen Liberalen begrüßen ausdrücklich auch das Engagement
internationaler Unternehmen in der deutschen Medienlandschaft. In
Zeiten von global agierenden Medienkonzernen, dem Zusammenwachsen
von Mediensparten, der Geburt so genannter Senderfamilien und der
Verquickung von Politik und Medien ist es aus Sicht der Jungen
Liberalen jedoch notwendig, Eigentumsstrukturen dem Konsumenten
erkennbar zu machen. So sollen bei Zeitungen diese im Impressum
angegeben werden, bei Fernsehsendern soll dies durch eine Angabe im
Impressum des Videotextes und deren Webseiten geschehen. Parteien
können Beteiligung an Medien erwerben, sie unterliegen dabei jedoch
der oben beschriebenen Kennzeichnungspflicht.
Die unternehmerische Freiheit findet ihre Grenzen in der
Sicherstellung der Meinungsvielfalt. Die bisherige Regelung der
Kommission zur Ermittlung zur Konzentration im Medienbereich ist
dahingehend zu überarbeiten, dass Meinungsmacht auch durch das
Zusammenspiel verschiedener Medien erreicht werden kann. Hier muss
die Gesetzeslage an die Realität angepasst werden. Daher darf der
Marktanteil eines Unternehmers in einem Mediensegment (Internet,
Radio, TV, Printmedien) nicht 30% überstiegen. Der Marktanteil am
gesamten Medienmarkt darf zugleich 20% nicht übersteigen. Bei
Errechnung der Marktanteile sind die Anteile der
öffentlich-rechtlichen Anbieter mit einzubeziehen.
Kennzeichnung von Werbung
Werbung ist für die Marktwirtschaft von zentraler Bedeutung und
finanziert viele Medien in Gänze oder in großen Teilen. Die Jungen
Liberalen fordern die Aufhebung sämtlicher Werbebeschränkungen im
Privatrundfunk. Damit fallen auch das Blockwerbegebots, die
Einfügevorgabe sowie zeitliche Werbebeschränkungen.
Konsumenten müssen jedoch zwischen redaktionellem Inhalt, als
Darstellung von Fakten, und Werbung als wirtschaftlichen und
gewerblichen Anliegen unterscheiden können. Die Jungen Liberalen
beobachten die zunehmende Verschmelzung dieser Bereiche mit Sorge.
So ist bei Printmedien der Trend erkennbar, Anzeigen dem Layout der
redaktionellen Inhalte anzupassen.
Anstelle von Verboten setzen sich die Jungen Liberalen für mehr
Transparenz ein. Vorgaben über Anzeigenhäufigkeit und Anzeigendauer
sind daher in privaten Medien aufzuheben. Um Transparenz zu
gewährleisten, müssen graphische Anzeigen künftig deutlicher
gekennzeichnet werden.
Product Placement
Die Jungen Liberalen lehnen ein grundsätzliches Verbot von
Product Placement ab. Sendungen des E-Fernsehens wie Nachrichten-
oder Ratgebersendungen sollen jedoch weiterhin diesem Verbot
unterliegen. Produktplatzierung in Unterhaltungssendungen oder in
Kinofilmen müssen durch Nennung der beteiligten Organisationen im
Abspann kenntlich gemacht werden. Den öffentlich-rechtlichen
Sendern bleibt Produktplatzierung in Eigenproduktionen nach wie vor
untersagt. Um jedoch auch weiterhin ausländische Produktionen
zeigen zu können, ist es notwendig diese Produktplatzierungen in
der oben genannten Form kenntlich zu machen. Umfangreichere
Regelungen zur Kennzeichnung und Einschränkung von
Produktplatzierungen wie von der Europäischen Union geplant, lehnen
die Jungen Liberalen ab.
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk gewährleistet
Grundversorgung
Unsere Vision: Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist auch
künftig zur Sicherung der Grundversorgung nötig. Allerdings muss er
dieser Aufgabe künftig ergänzend zu den privaten Programmen
nachkommen. Seine Struktur muss grundlegend reformiert, seine
Finanzierung ohne GEZ organisiert werden.
Der Rundfunk- und Fernsehmarkt ist in Deutschland von der
Koexistenz von Öffentlich-Rechtlichen und privaten Anbietern
geprägt. Die Jungen Liberalen begrüßen dieses duale System, da es
eine vielfältige, innovative und hochwertige Versorgung
gewährleisten kann. Wir sind der Überzeugung, dass in vielen
Segmenten die privaten Anbieter heute bereits eine Grundversorgung
gewährleisten. Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen Sender sind
zukünftig ausschließlich Information, Bildung und Beratung,
insbesondere im Bereich der Kinderprogramme. Sportberichterstattung
gehört zwar ausdrücklich zum Programmauftrag, den Erwerb teurer
Übertragungsrechte durch öffentliche Sender lehnen wir jedoch ab.
Eine Verdrängung privater Angebote oder Nachahmung bestehender
privater Formate durch Öffentlich-Rechtliche Sender darf es nicht
geben.
Finanzierung
Die Jungen Liberalen fordern einen werbefreien
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Selbstverpflichtungen sichern
insbesondere bei Auftragsproduktionen eine weitestgehende Freiheit
von Produktplatzierungen. Die bisherige Rundfunkgebühr wird durch
eine allgemeine geräteunabhängige Medienabgabe ersetzt. Diese kann
von allen einkommenssteuerpflichtigen Bürgern oder
kapitalertragssteuerpflichtigen Bürgern kosteneffizient über die
Finanzämter eingezogen werden. Im Rahmen der Einführung einer
Medienabgabe wird die GEZ abgeschafft.
Struktur
Die Landesrundfunkanstalten sollen weiter reduziert werden. Die
schon durchgeführten Fusionen innerhalb der ARD dienen dabei als
Vorbild. Die strukturellen Probleme der ARD sollen aber weiter
abgebaut werden um einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach
Vorstellung der Jungen Liberalen zu schaffen. Die Zahl der
Radioprogramme wird im Rahmen der Fusion deutlich reduziert, wobei
auch hier eine bundesweite Ausstrahlung mehr Menschen den Zugang zu
dieser kulturellen Vielfalt ermöglicht. Die Deutsche Welle bleibt
in ihren Strukturen und Angeboten in Rundfunk, Fernsehen und
Internet erhalten und wird weiterhin aus Steuern finanziert.
Das ZDF ist zur Erfüllung der Grundversorgung als
Öffentlich-Rechtliche Anstalt nicht mehr nötig. Es wird an einen
Investor veräußert, die erzielten Erlöse finanzieren den nötigen
Transformationsprozess innerhalb der jetzigen ARD.
Eine weitere Ausbreitung des Angebots auf neue Medienformen zum
Beispiel eigenständige Internetangebote - lehnen die Jungen
Liberalen ab. Diese dürfen nur programmbegleitend, nicht
programmmachend sein, und dürfen als Vertriebskanäle der
existierenden Programme genutzt werden.
Rechtsform
Langfristig sind die reduzierten öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalten in Stiftungen öffentlichen Rechts umzuwandeln.
Nur so kann auf Dauer eine unabhängige und wirksame Programm- und
Wirtschaftsaufsicht stattfinden. Der Stiftungsvorstand übernimmt
die Aufgabe der Geschäftsführung. Das Kuratorium beruft und
kontrolliert den Vorstand und wird mit Initiativ- und
Akteneinsichtsrechten ausgestattet. Der Stiftungsrat übernimmt die
Aufgaben des Rundfunkrats und wacht über die Einhaltung des
Programmauftrages. Es ist gesellschaftlich ausgewogener zu
besetzen, als der bisherige Rundfunkrat.
Die Mitglieder der Stiftungsräte werden von den
Landesparlamenten gewählt. Feste Mitgliederkontingente für
Gewerkschaften, Kirchen, Tierschutzverbände etc. werden
abgeschafft. Maximal ein Drittel der Mitglieder darf aus
Abgeordneten bestehen. Inhaber politischer Ämter der Exekutive, ab
einer Funktion als Landesminister bzw. Senator aufwärts sind von
einer Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Die Jungen Liberalen fordern das Ende der Dominanz der Parteien
in den Rundfunkanstalten. Die Stiftungen veranstalten jeweils
bundesweit Rundfunk, treten miteinander in inhaltlichen Wettbewerb,
Kooperationen sind erwünscht, und produzieren regionale Angebote in
Erfüllung des Stiftungsziels. Von der Gesamtsumme der Einnahmen aus
der Medienabgabe werden 50 Prozent zu gleichen Teilen auf die
Stiftungen verteilt, die restlichen 50 Prozent entsprechend der
Einwohnerzahlen im Ursprungsgebiet.
Public Domain
Öffentlich-rechtliche Produktionen sind künftig als freie Güter
verfügbar. Da die Gesellschaft über die Medienabgabe bereits für
die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Medienstiftungen gezahlt hat,
gehören die Produkte dieser Arbeit der Öffentlichkeit. Sie sind
somit freie Güter und nicht Eigentum der Medienstiftungen. Dabei
handelt es sich ausschließlich um solche Produkte, die im Auftrag
der Medienstiftungen produziert worden sind, bzw. um solche, für
die eine Medienstiftung die Exklusivrechte innehat. Sobald diese
Produkte einmal ausgestrahlt wurden, müssen sie für jeden Bürger
frei zugänglich gemacht werden. Programme dürfen nur in ihrer Gänze
übernommen werden.
Implikationen des technologischen Wandels
Unsere Vision: Die verschiedenen Übertragungswege digitaler
Medien werden sich immer weiter annähern und teilweise
verschmelzen. Die größeren Kapazitäten ermöglichen einen freieren
Zugang für eine Vielzahl von Anbietern. Den Bürgern muss ein
diskriminierungsfreier Zugang zu den inhaltlichen Angeboten
ermöglicht werden.
Eine ungekannte Vielzahl von Medien prägt die Medienlandschaft
der Zukunft. Zugleich werden alte und neue Medien zunehmend über
einheitliche Transportwege dem Benutzer angeboten. Diese
gleichzeitige Divergenz und Konvergenz kennzeichnet den sich
abzeichnenden technologischen Wandel. Die Verwaltung und
Regulierung knapper Übertragungskapazitäten gehören im digitalen
Medienzeitalter der Vergangenheit an.
Dennoch orientiert sich der heutige Rechtsrahmen für Medien noch
weitestgehend an der analogen Medienwelt und ist nicht mehr
zeitgemäß. Den neuen Entwicklungen muss auch medienpolitisch und
-rechtlich Rechnung getragen werden. Dabei muss jedoch beachtet
werden, dass die wirkliche Struktur der zukünftigen
Medienlandschaft heute noch nicht absehbar und im beständigen
Wandel ist. Um adäquat auf die Entwicklung der Medienlandschaft in
der Zukunft reagieren zu können, muss die Medienpolitik in erster
Linie gleiche Inhalte gleich behandeln und darf nicht länger
vordergründig nach der Übertragungsart differenzieren.
Netze
Die Übertragung verschiedener Dienste auf einem einheitlichen
Transportkanal für Medien und Telekommunikation erfordert einen
diskriminierungsfreien Zugang zu diesem Übertragungsweg. Nur so
kann sowohl um Inhalte und Zugangstechnologie ein Wettbewerb
entstehen, der Effizienz und Vielfalt sichert. Eine strikte
Trennung zwischen dem Betrieb des Teilnehmerzugangs und der
Bereitstellung von Inhalten kann diesen Zugang gewährleisten, die
sogenannte Netzneutralität ist aufrechtzuerhalten.
Das analoge Radionetz wird auf längere Sicht nicht digitalisiert
werden. Bei diesen stark eingeschränkten Sendeplätzen ist zukünftig
darauf zu achten, dass der öffentlich-rechtliche Hörfunk nicht mehr
Frequenzen als nötig belegt und somit keine Frequenzen für private
Anbieter blockiert.