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Vorschulen erlauben Grundgesetz ändern
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Antrag beschlossen vom 39. Bundeskongress am 01.11.2009
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Start > Bildungs- und Wissenschaftspolitik Weitere Formate: XML | PDF Früher galt die Vorschule ausschließlich der Vorbereitung auf das Gymnasium. Allerdings konnten nur wohlhabende Eltern ihren Kindern den Vorschulbesuch ermöglichen. Der Besuch war also nur einem privilegierten Bruchteil der Gesellschaft vorbehalten. Somit war zu jeder Zeit soziale Segmentierung intendiert. Um das für die Zukunft zu verhindern, wurde diese Idee der Vorschule in der Weimarer Republik abgeschafft. Dieses Verbot wurde auch in das Grundgesetz übernommen.
Heutzutage aber verstehen wie unter dem modernen Begriff der
Vorschule etwas völlig anderes. Diese siedelt sich im
Elementarbereich an und ist ein Garant für frühezeitigen und
chancengerechten Bildungsweg. Die unterschiedlichen Vorschulansätze
führen auch noch heute zu Verwirrung.
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